Sehr geehrte Damen und Herren!
Dienstgeberinnen und Dienstgeber, wie Sie es sind, müssen für ihren Erfolg langfristig und vorausschauend planen. Wir unterstützen Sie dabei, indem wir Ihnen schon jetzt den Beitragskalender für 2023 sowie einen Überblick über die voraussichtliche Höhe der Geringfügigkeitsgrenze, der Höchstbeitragsgrundlage sowie der Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag im kommenden Jahr geben. Ein weiteres Thema in diesem Newsletter ist die Abrechnung von Lehrlingen. Schauen Sie rein, nutzen Sie unsere Informationen und bleiben Sie vor allem gesund.
Ihr Newsletter-Redaktionsteam
Planen Sie bitte frühzeitig die Bezahlung etwaiger coronabedingter Beitragsrückstände. Mit 30.09.2022 endet die erste Phase des „2-Phasen-Modells“. Coronabedingte Beitragsrückstände sind daher bis Ende September zu begleichen. Dienstgeberinnen und Dienstgeber haben die Möglichkeit - bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen - in einer zweiten Phase weitere Zahlungserleichterungen in Anspruch zu nehmen.
Die offizielle Kundmachung bleibt zwar noch abzuwarten, wir geben Ihnen aber trotzdem schon einen ersten Überblick über die voraussichtlichen Werte für das Jahr 2023.
Die Verwaltungskommission hat eine Auslegungsleitlinie für grenzüberschreitende Telearbeit herausgegeben. Welche Bestimmungen seit 01.07.2022 zur Anwendung kommen, erfahren Sie in unserem Beitrag.
In den kommenden Wochen beginnen wieder viele junge Menschen eine fachliche Ausbildung in einem Lehrbetrieb. Sämtliche Informationen zur korrekten Abrechnung von Lehrlingen lesen Sie hier.
Meldung der mBGM für August 2022:
- für Beitragskonten mit Selbstabrechnerverfahren: bis 15.09.2022
- für Beitragskonten mit Beitragsvorschreibeverfahren: bis 07.09.2022
Österreichische Gesundheitskasse
Wienerbergstraße 15-19
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