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Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Sommer steht bevor und mit ihm kommen wieder die Zelt-, Kellergassenfeste und Ähnliches, bei denen häufig Freiwillige mithelfen. Die Frage, ob und wie diese anzumelden sind, beantworten wir in diesem Newsletter. Der Sommer ist zudem die Zeit, die viele junge Menschen dazu nutzen, um erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche Beschäftigungsformen möglich sind.
Schauen Sie rein, nutzen Sie unsere Informationen und bleiben Sie vor allem gesund.
Ihr Newsletter-Redaktionsteam
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Beitragsgrundlage bei abweichender Normalarbeitszeit
Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die Normalarbeitszeit flexibel gestalten. Was bei der Bildung der Beitragsgrundlage bei abweichender Normalarbeitszeit zu beachten ist und wie Sie die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) korrekt ausfertigen, erfahren Sie hier.
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Tätigkeiten bei Vereinsfesten
In der warmen Jahreszeit finden überall Zelt-, Kellergassenfeste und ähnliche Veranstaltungen statt. Meist finden sich auch Freiwillige, die fleißig mithelfen. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, ob die helfenden Personen zur Sozialversicherung anzumelden sind.
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Ferialjob ist nicht gleich Ferialjob
Viele junge Menschen nutzen die Sommermonate, um erste berufliche Erfahrungen zu sammeln oder ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum zu absolvieren. In unserem Überblick finden Sie die möglichen Beschäftigungsformen.
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Schnupperlehre
Eine individuelle Berufsorientierung (Schnupperlehre) ermöglicht einen ersten Einblick in einen Beruf und in das Unternehmen. Welche Voraussetzungen für eine Schnupperlehre zu erfüllen sind und worauf dabei zu achten ist, erfahren Sie in unserem Beitrag.
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Wichtige Termine
Meldung der mBGM für Mai 2023:
- für Beitragskonten mit Selbstabrechnerverfahren: bis 15.06.2023
- für Beitragskonten mit Beitragsvorschreibeverfahren: bis 07.06.2023
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